CBAM-Dossier · Stand Oktober 2026

CBAM: Der CO2-Grenzausgleich verständlich erklärt.

Seit 2026 zahlen Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Strom einen CO2-Preis für ihre Waren. Hier findest du alle Grundlagen, Pflichten, Fristen und Anleitungen an einem Ort.

Definitivphase seit 01.01.202650-Tonnen-SchwelleZertifikate ab 02/2027
CBAM auf einen BlickAktiv
Betroffene WarenAnhang I der Verordnung6 Gruppen
Bagatellgrenzeje Importeur und Jahr50 t
Zertifikatsverkauffür Importe ab 202601.02.2027
Abgabe der Zertifikatefür das Jahr 202630.09.2027
Zuständig in DeutschlandZulassung und AufsichtDEHSt
Grundlagen

Alle Beiträge zu CBAM.

Vom Einstieg bis zur Verordnung im Detail. Jeder Beitrag mit Datum, FAQ und Praxisbeispielen.

Lesepfad

In vier Schritten durch CBAM.

CBAM-Modul

CBAM-Erklärung aus Zolldaten statt aus Excel.

Der CO2 Manager berechnet graue Emissionen je Warenposition, verwaltet Lieferanten- und Anlagendaten und erzeugt die Ausgabe für das CBAM-Register. Ab 29 € im Monat, erstes Jahr kostenfrei bei Paket 2 bis Ende 2026.

Demo anfordern Funktionen im Detail
Beispiel: 1.200 t WalzstahlSchätzung
Standardwertca. 2,0 t CO2 je t Stahl168.000 €
Verifizierter Herstellerwertca. 1,4 t CO2 je t Stahl117.600 €
Ersparnis durch echte Datenbei 70 € je Zertifikat50.400 €

Häufige Fragen

Was bedeutet CBAM?

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Importeure bestimmter Waren zahlen für die bei der Herstellung außerhalb der EU entstandenen Emissionen denselben CO2-Preis wie Hersteller in der EU.

Seit wann gilt CBAM?

Die Übergangsphase mit Berichtspflichten lief vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Definitivphase mit Zulassungspflicht, ab 2027 werden Zertifikate gekauft und abgegeben.

Bin ich von CBAM betroffen?

Wenn dein Unternehmen pro Jahr mehr als 50 Tonnen Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel oder daraus gefertigte Waren aus Nicht-EU-Ländern importiert, ja. Bei Strom und Wasserstoff gilt keine Mengenschwelle.

Wer ist in Deutschland zuständig?

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt für Zulassung und Aufsicht, die EU-Kommission für das CBAM-Register und die Standardwerte.